Erreichbarkeit im Krankenstand
Dienstnehmer haben auch im Krankenstand bestimmte Pflichten. Neben der allseits bekannten Pflicht, den Krankenstand dem Dienstgeber unverzüglich zu melden und die Genesung durch nichts zu verzögern, hat der Oberste Gerichtshof noch etwas klargestellt... Dienstnehmer sind im Krankenstand unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, dem Dienstgeber für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme durch den Dienstgeber auch bei Krankenstand [...]