Umsatzsteuer für Veräußerung der Arztpraxis?
Das Finanzministerium hat bei Einführung der Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte und andere Heilberufe im Jahr 1997 per Erlass verfügt, dass die Veräußerung von nicht mehr benötigten Praxisgegenständen sowie auch der ganzen Praxis ohne Umsatzsteuer erfolgen kann. Aktuell findet sich konkrete Regelung in den Umsatzsteuerrichtlinien Randziffer 947: Für Hilfsgeschäfte, wie etwa die Veräußerung, Entnahme oder Vermietung von Anlagevermögen inklusive der Betriebsveräußerung kann [...]