Jausnen ohne Limit
Für die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Betriebsfeiern (z.B. Weihnachtsfeier) und Geschenken an Mitarbeiter gibt es einen jährlichen Höchstbetrag pro Mitarbeiter, der bei Steuerprüfungen peinlichst genau kontrolliert wird. Was viele nicht wissen ist, dass dies nicht für vor Ort, in der Ordination verspeiste Leckereien gilt. Spendieren Sie also eine Osterjause, Faschingskrapfen oder Lachsbrötchen - ganz egal, das alles zählt bei [...]