Investitionsfreibetrag: Neuer zusätzlicher Steuerabsetzposten ab 2023
Damit kann für die Anschaffung und Herstellung ungebrauchter abnutzbarer Wirtschaftsgüter ab sofort ein zusätzlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 10 % des Investitionsvolumens geltend gemacht werden. Im Bereich Ökologisierung sind es sogar 15 %. Dieser Freibetrag ist ein fiktiver Posten, der für bestimmte Investitionen zusätzlich zur herkömmlichen Anlagenabschreibung von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden darf. Insgesamt können hier jährlich Anschaffungs- [...]