Das Finanzministerium hat informiert, dass seit April Nachschauen bei Unternehmen im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht durchgeführt werden.

Es handelt sich lt. BMF in erster Linie um formelle Kontrollen, bei denen in der Regel lediglich ein Finanzbeamter die Nachschau vornimmt.
Es soll eruiert werden, ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird, ob bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bis spätestens 15. März ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde und ob die Kassa sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind.

Weiters wird kontrolliert, ob der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nach-gekommen wird. Zudem wird auf Basis des Null-Belegs mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung geprüft bzw. kontrolliert, ob die Kasse gesetzeskonform in Betrieb genommen wurde.

Aus der Praxis wollen wir darauf hinweisen, das bei Betriebsprüfungen in Zukunft standardmäßig eine Kopie des Datenerfassungsprotokolls der in der Ordination verwendeten Registrierkasse verlangt wird. Bitte vergessen Sie daher nicht, diese Daten ordnungsgemäß zu sichern oder sich zumindest davon zu überzeugen, dass eine automatische Datensicherung auch tatsächlich funktioniert hat.