Die Hersteller der verschiedenen EDV- Lösungen für Arztpraxen bieten zur Abdeckung der Registrierkassen- Pflicht „Kassen- Module“ an.
In diesem Zusammenhang ist es ausreichend, im elektronischen Aufzeichnungssystem nur die Bareinnahmen sowie Bankomat- und Kreditkartenzahlungen von Patienten getrennt zu erfassen. Für Zwecke der Buchhaltung wird pro Monat (oder eine sonstige Periode) eine Liste mit den getätigten Einnahmen gedruckt.

Einzelne Programmhersteller bieten darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich ein Kassabuch zu führen. Bei dieser Variante muss allerdings die gesamte Bargeldverwaltung der Ordination exakt erfasst und richtig dargestellt werden. Es sind dann nicht nur die von den Patienten vereinnahmten Bareinnahmen, sondern auch alle anderen Geldbewegungen wie bare Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Barausgaben tagesaktuell zu erfassen. Daher muss bei Führung eines Kassabuches auch immer der korrekte in der Ordination vorhandene Bargeldbetrag ausgewiesen sein.

Eine Verpflichtung zu dieser aufwendigen Vorgangsweise besteht nicht, wird allerdings ein Kassabuch freiwillig geführt, muss dies ordnungsgemäß, also im Sinne des vorherigen Absatzes, erfolgen.