Sehr gut – das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der allgemeinen Stimmungslage vor dem Hintergrund von Covid 19 wird fast stündlich dicker. Hier nun die jüngsten „Good News“ von Ihrem MEDTAX-Steuerberater:

Investitionsprämie in Höhe von 7% bis 14%:

Diese soll es für Investitionsmaßnahmen vom 1.8.2020 bis 28.2.2021 geben, wobei die Antragstellung ab 1.9.2020 bis längstens 28.2.2021 erfolgen kann. Die erhöhte Prämie von 14% gibt es für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science. Was das genau bedeutet, wird sich in den zu erwartenden Förderungsrichtlinien zeigen. Ausgenommen werden unter anderem jedenfalls klimaschädlich Investitionen und die Anschaffung unbebauter Grundstücke sein.

Die Prämie ist steuerfrei und führt auch nicht zu einer Aufwandskürzung.

Tipp: Gibt es hier also Bedarf, der nicht ganz so dringlich ist, so lohnt es sich noch bis August zuzuwarten.

Dicke Abschreibung:

Für Anschaffungen ab Juli können im 2020 sofort 30% Abschreibung geltend gemacht werden.

Sanierungsoffensive:

Hier wird es steuerliche Anreize und/oder Förderungen für thermisch-energetische Maßnahmen sowie auch für den Tausch von Heizkesseln geben. Das soll sowohl für betriebliche als auch für private Investitionen gelten. Zudem will man die Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen von bisher 20% auf künftig 13% senken.

Entbürokratisierung:

Im Wohn- und Mietrecht ist der Abbau rechtlicher Barrieren geplant.

Mehr Genuss – weniger Umsatzsteuer:

Für Speisen und Getränke wird man im Restaurant künftig weniger bezahlen, da diese künftig nur noch mit 5% Umsatzsteuer belastet werden.

Überhaupt weniger Steuer:

Der Eingangssteuersatz wird bereits rückwirkend mit 1.1.2020 abgesenkt. Ihre Assistentinnen bekommen spätestens im September die bis dahin zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Zusätzlich sollen mit der Familienbeihilfe September 360,- Euro Bonus pro Kind ausbezahlt werden. Für Bezieher kleiner Einkommen wird es ebenso mit Wirkung ab 2020 zudem einen höheren Verkehrsabsetzbetrag (Zuschlag) geben.

Verlustrücktrag:

Wer 2020 einen Verlust landet, der kann diesen mit seinem Einkommen 2019 und insoweit dies nicht möglich ist, darüber hinaus auch mit positiven Einkünften aus dem Jahr 2018 saldieren und so das Ergebnis 2019 und/oder 2018 steuerschonend einstreifen.

Ausbau Fixkostenzuschuss:

Dieser soll um weitere 6 Monate verlängert werden. Zudem werden die Umsatzgrenzen angepasst. Was das genau heißen soll, ist leider noch nicht bekannt.

Resümee:

Wirtschaftskrise hin, Wirtschaftskrise her, von der Steuerfront konnten wir schon lange nicht mehr so viel Positives berichten und das freut uns für Sie.