Palmen sind ein Symbol des Sommers und somit passt dieser Dschungel an Covid-19-Unterstützungen auch ganz gut in unsere Sommerausgabe.

Spaß beiseite; Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss I, II, 800, Umsatzersatz, Ausfallsbonus usw., wer soll sich da noch zurechtfinden?

Dieser Beitrag ist für Sie als Machete in diesem Förder-Dschungel gedacht und soll Ihnen helfen, schnell abzuchecken, ob es hier für Sie noch etwas zu gewinnen gibt und welche Fristen dabei zu beachten sind:

  1. Härtefallfonds:

Dieser dient dazu den privaten Lebensunterhalt von Unternehmern abzusichern, wenn es in Folge von Covid 19 zu einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % gekommen ist oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Hier sind immer die Zeiträume vom 16. bis 15. des Folgemonats mit den entsprechenden Intervallen der Vorjahre zu vergleichen.

Pro Unternehmen können hier Gelder von 600 bis 2.000 Euro pro Betrachtungszeitraum lukriert werden. Als vorerst letzter Zeitraum kommt der 16.8.–15.9.2021 in Frage. Anträge für Zeiträume ab 7/2021 können bis spätestens 31.10.2021 und jene für Zeiträume bis 15.6.2021 möglicherweise nur mehr bis 31.7.2021 gestellt werden.

  1. Ausfallsbonus:

Damit soll Ihnen ein coronabedingter Umsatzausfall ersetzt werden. Aktuell ist dies noch für die Zeiträume April bis September 2021 möglich. Schlagend wird der Bonus ab einem bestimmten Umsatzrückgang wie folgt:

4-6/2021: ab 40 % Umsatzeinbruch

7-9/2021: ab 50 % Umsatzeinbruch

Im Falle solcher Einbrüche ist dann Folgendes zu holen:

4/2021: 30 % der Differenz zum Umsatz des Vergleichszeitraumes, maximal 50.000.

5-6/2021: 15 % der Differenzen zu den Umsätzen des jeweiligen Vergleichszeitraumes, maximal 30.000.

7-9/2021: Je nach Branche 10 % bis 40 % des Rohertrags, maximal jeweils 80.000.

Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Monats möglich.

  1. Verlustersatz:

Auch dieser knüpft an Umsatzrückgänge an und gilt aktuell noch für Zeiträume bis 31.12.2021. Bis Juni 2021 greift der Ersatz bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 %. Ab Juli 2021 ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% nötig. Anträge für Zeiträume bis Juni müssen bis 31.12.2021 gestellt werden.

  1. Fixkostenzuschuss I (FKZ I):

Dieser gilt bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 % für Monatszeiträume von 16.03. bis 15.09.2020. Die Antragstellung ist noch bis 31. August 2021 möglich

  1. Fixkostenzuschuss II (FKZ 800):

Anschließend an den FKZ I kann dann für die Zeiträume 16.9.-30.9.2020 und Oktober 2020 bis einschließlich Juni 2021 monatlich der FKZ 800 beantragt werden. Hier reicht ein Rückgang von 30 %. Die Antragstellung muss spätestens bis 31. Dezember 2021 erfolgen.