Fachlicher Transfer statt Konkurrenzdenken zwischen den führenden Experten
- Mit der österreichweiten Vernetzung unserer Kanzleien stellen wir Wissensvorsprung sicher.
- Noch nie da gewesene Synergien im Sinne der Ärzteschaft zu nutzen und laufend weiter zu entwickeln, ist Sinn und Antriebsfeder unseres Kompetenznetzwerkes.
- Wir nützen unser gebündeltes Know-how und unsere gemeinsamen Erfahrungen, um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und unser Wissen laufend weiterzuentwickeln.
- Die MEDTAX versteht sich als Kompetenzzentrum für alle Berufsgruppen der Ärzte:
Spitalsärzte, Wahlärzte, Kassenärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Turnusärzte, sowie Gruppenpraxen,
Praxisgemeinschaften, private Krankenanstalten und Berufe im Gesundheitswesen. - So haben wir es uns zum Ziel gesetzt, gehaltvolle Informationen und Vergleiche zu erarbeiten, die wir für unsere Klienten nutzbar machen:Gemeinsam ist es uns möglich, Studien mit wegweisenden Inhalten zu aktuellen Themen zu verfassen und im Sinne der Ärzteschaft einzusetzen.
- Wir haben das gesamte ärztliche Umfeld im Visier – als wirtschaftliche Berater blicken wir über den Tellerrand. Trends und Entwicklungen sind für uns absehbar. Für die Ärzteschaft machen wir uns auch in der Öffentlichkeit stark.
- Es ist unser erklärtes Ziel, Kompetenzcenter und Nr. 1 für Fragen der Ärzteschaft zu bleiben.
- Achtung, Respekt und Offenheit im Umgang miteinander stellen die wichtigsten Säulen unserer Zusammenarbeit dar.
DIE PARTNERKANZLEIEN
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Pensionsantrag – der richtige Zeitpunkt
Wer sein Regelpensionsalter erreicht hat und die Pension noch nicht beantragt, erwirbt jährlich 4,7% an zusätzlichen Ansprüchen und bezahlt dafür drei Jahre lang nur die Hälfte der Beiträge. Ob sich das wirklich rentiert, zeigt im Individualfall am besten eine Vergleichsrechnung. Dabei werden die Pensionsbezüge, die durch die spätere Antragstellung verloren [...]
Die Entnahme von Gebäuden bei Betriebsaufgabe wird steuerfrei
Was gilt bis 30.6.2023? Wenn Sie als Arzt oder Ärztin am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn Ihre Immobilie, in welcher die Ordination untergebracht ist, ins Privatvermögen überführen, muss eine Bewertung der Immobilie vorgenommen werden. Der hierbei ermittelte Wert wird dem Buchwert gegenübergestellt. Die Differenz muss versteuert werden. Der aktuelle Steuersatz beträgt [...]
Kapitalerträge – gutes Timing spart steuern
War das Jahr 2021 insgesamt ein sehr gutes Börsenjahr, so ging 2022 einiges kräftig ins Minus, um sich 2023 schon wieder ganz gut zu erholen. Vor diesem Hintergrund denkt so mancher daran, bestehende Kursgewinne nun zu realisieren, bevor sie wieder flöten gehen. Steuerlich werden diese Gewinne mit 27,5% Kapitalertragsteuer belegt. [...]
Steuerliche Entschärfung für Ordinationsräumlichkeiten im Betriebsvermögen geplant
Bei Ordinationsräumlichkeiten im Eigentum des/der dort praktizierenden Arztes:in wird der Wertzuwachs des Gebäudeanteiles der Immobilie zum Zeitpunkt der Praxiszurücklegung mit einer Steuer von bis zu 25%, in manchen Fällen auch mit 30% belegt. Dies führt auf Grund der enormen Preissteigerungen im Immobiliensektor in der Regel zu einer erheblichen Steuerbelastung. Für [...]