Synergien im Interesse der Ärzteschaft
Ärzte sind besondere Klienten: Vermeintlich einfach zu betreuen, da es sich in aller Regel um „Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ handelt, für die eine vereinfachte Buchhaltung erlaubt ist. Andererseits jedoch gilt es wie bei keiner anderen Berufsgruppe, steuerliche und wirtschaftliche Details der verschiedenen Ärzteberufsgruppen zu berücksichtigen!
Hoch spezialisierte Beratung setzt regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten des Berufsstandes voraus. Dies war die Motivation, ein Kompetenznetzwerk der erfahrensten Ärztesteuerberater des Landes ins Leben zu rufen.
Ärzte-Spezialisten mit Kanzleien in Linz, Graz, Wien, Klagenfurt und Innsbruck haben sich 2005 unter der Marke „MEDTAX“ formiert, um gemeinsam Synergien zu nutzen und den Klientenservice laufend zu optimieren.
Fachlicher Transfer statt Konkurrenzdenken zwischen den führenden Experten – noch nie da gewesene Synergien im Sinne der Ärzteschaft zu nutzen und laufend weiter zu entwickeln, ist Ziel und Philosophie unseres einmaligen Kompetenznetzwerkes.
Gemeinsam betreuen wir einen Großteil der österreichischen Ärzteschaft – und das seit Jahrzehnten! Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir dabei bundesländerübergreifend tätig und betreuen Klienten im gesamten Bundesgebiet – geographische Entfernungen spielen im 21. Jahrhundert keine Rolle mehr.
Jede einzelne Kanzlei verfügt über wichtige Erkenntnisse – z.B. aus zahlreichen Betriebsprüfungen. Gebündelt stellt dieses Knowhow einen unschätzbaren Vorteil für die Partnerkanzleien und deren Klienten dar.
Rentabilitätsvergleiche – speziell im Bereich neuer Kooperationsformen wie Gruppenpraxen oder alternativen Kooperationsformen – aussagekräftiges Benchmarking und das Ausarbeiten maßgeblicher Studien, werden durch diesen Zusammenschluss in Österreich erstmals in dieser Form und Aussagekraft ermöglicht.
DIE PARTNERKANZLEIEN
Top informiert und das völlig kostenlos
Pensionsantrag – der richtige Zeitpunkt
Wer sein Regelpensionsalter erreicht hat und die Pension noch nicht beantragt, erwirbt jährlich 4,7% an zusätzlichen Ansprüchen und bezahlt dafür drei Jahre lang nur die Hälfte der Beiträge. Ob sich das wirklich rentiert, zeigt im Individualfall am besten eine Vergleichsrechnung. Dabei werden die Pensionsbezüge, die durch die spätere Antragstellung verloren [...]
Die Entnahme von Gebäuden bei Betriebsaufgabe wird steuerfrei
Was gilt bis 30.6.2023? Wenn Sie als Arzt oder Ärztin am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn Ihre Immobilie, in welcher die Ordination untergebracht ist, ins Privatvermögen überführen, muss eine Bewertung der Immobilie vorgenommen werden. Der hierbei ermittelte Wert wird dem Buchwert gegenübergestellt. Die Differenz muss versteuert werden. Der aktuelle Steuersatz beträgt [...]
Kapitalerträge – gutes Timing spart steuern
War das Jahr 2021 insgesamt ein sehr gutes Börsenjahr, so ging 2022 einiges kräftig ins Minus, um sich 2023 schon wieder ganz gut zu erholen. Vor diesem Hintergrund denkt so mancher daran, bestehende Kursgewinne nun zu realisieren, bevor sie wieder flöten gehen. Steuerlich werden diese Gewinne mit 27,5% Kapitalertragsteuer belegt. [...]
Steuerliche Entschärfung für Ordinationsräumlichkeiten im Betriebsvermögen geplant
Bei Ordinationsräumlichkeiten im Eigentum des/der dort praktizierenden Arztes:in wird der Wertzuwachs des Gebäudeanteiles der Immobilie zum Zeitpunkt der Praxiszurücklegung mit einer Steuer von bis zu 25%, in manchen Fällen auch mit 30% belegt. Dies führt auf Grund der enormen Preissteigerungen im Immobiliensektor in der Regel zu einer erheblichen Steuerbelastung. Für [...]