Synergien im Interesse der Ärzteschaft

Ärzte sind besondere Klienten: Vermeintlich einfach zu betreuen, da es sich in aller Regel um „Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ handelt, für die eine vereinfachte Buchhaltung erlaubt ist. Andererseits jedoch gilt es wie bei keiner anderen Berufsgruppe, steuerliche und wirtschaftliche Details der verschiedenen Ärzteberufsgruppen zu berücksichtigen!

Hoch spezialisierte Beratung setzt regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten des Berufsstandes voraus. Dies war die Motivation, ein Kompetenznetzwerk der erfahrensten Ärztesteuerberater des Landes ins Leben zu rufen.

Ärzte-Spezialisten mit Kanzleien in Linz, Graz, Wien, Klagenfurt und Innsbruck haben sich 2005 unter der Marke „MEDTAX“ formiert, um gemeinsam Synergien zu nutzen und den Klientenservice laufend zu optimieren.

Fachlicher Transfer statt Konkurrenzdenken zwischen den führenden Experten – noch nie da gewesene Synergien im Sinne der Ärzteschaft zu nutzen und laufend weiter zu entwickeln, ist Ziel und Philosophie unseres einmaligen Kompetenznetzwerkes.

Gemeinsam betreuen wir einen Großteil der österreichischen Ärzteschaft – und das seit Jahrzehnten! Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir dabei bundesländerübergreifend tätig und betreuen Klienten im gesamten Bundesgebiet – geographische Entfernungen spielen im 21. Jahrhundert keine Rolle mehr.

Jede einzelne Kanzlei verfügt über wichtige Erkenntnisse – z.B. aus zahlreichen Betriebsprüfungen. Gebündelt stellt dieses Knowhow einen unschätzbaren Vorteil für die Partnerkanzleien und deren Klienten dar.

Rentabilitätsvergleiche – speziell im Bereich neuer Kooperationsformen wie Gruppenpraxen oder alternativen Kooperationsformen – aussagekräftiges Benchmarking und das Ausarbeiten maßgeblicher Studien, werden durch diesen Zusammenschluss in Österreich erstmals in dieser Form und Aussagekraft ermöglicht.

DIE PARTNERKANZLEIEN

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Gute Laune Abschreibung für Vermieter

Von |9. Juli 2024|

Auf Grund hoher Abschreibungen kommt es bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung meist zu deutlich geringeren Steuerbelastungen als man allgemein annehmen möchte. Dies gilt sowohl für neu erworbene als auch für bestehenden Objekte. So darf für nach dem 30.6.2020 angeschaffte oder hergestellte Immobilien im Jahr eins der dreifache und im [...]

Grunderwerb ohne Grundbuchseintragungsgebühren

Von |28. Mai 2024|

Beim Erwerb von Immobilien kommt es zu erheblichen Nebenkosten. Alles in allem muss man inklusive Maklergebühren bis zu 10% des Kaufpreises zusätzlich einkalkulieren. Auf Grund der neuen Gesetzeslage können für Eigenheime unter bestimmten Voraussetzungen davon temporär nun in Summe bis zu 11.500,- Euro eingespart werden. Befreit ist die Eintragung des [...]

Handelswaren in der Ordination

Von |22. April 2024|

Wer gute Produkte in der Ordination verkaufen möchte, bietet seinen Patienten damit nicht nur ein zusätzliches Service, sondern kann auch in den Genuss einer besonders günstigen Krankenversicherung kommen. Dabei gilt es einiges zu beachten: Gewerbeanmeldung: Sie melden sich einfach beim Gründerservice der Wirtschaftskammer. In der Regel (Ausnahme: Apothekenware, Drogerie) ist [...]

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen – Endbesteuerungswirkung für Inlandsdepots seit 1.1.2024

Von |29. März 2024|

Über „Kryptos“ wird viel berichtet und auch wir haben das Thema in der Vergangenheit schon einmal aufgegriffen. Die Neuerungen der Besteuerung von Kryptowährungen sind mittlerweise in die finale Phase gegangen. Wir haben daher den letztgültigen Stand hier nochmals für Sie zusammengefasst: Seit 1.1.2024 besteht für inländische Depots die Verpflichtung zum [...]