Die Gerichte haben 2017 entschieden:
Banken müssen bei Privatkrediten die Negativzinsen weitergeben.

Laut einem OGH-Judikat müssen die Banken bei Konsumentenkrediten die seit 2015 mitunter zu viel eingehobenen Zinsen an die Kreditnehmer zurückzahlen. Der Libor zeigte erstmals im Dezember 2014 einen negativen Wert.

Im Jänner 2015 erreichte er einen Tiefstand von unter – 0,95% und verharrt bis heute im Minus bei aktuell unter -0,73%. Im Euribor ist das Minus zwar nicht so kräftig, aber doch auch gegeben.

Der Euribor sank 2015 auf unter -0,1% und war 2016 auf unter -0,3%, wo er aktuell auch immer noch ist. Wir haben in der Zwischenzeit bei 6 Tiroler Banken recherchiert, wie dort nun nach dem oben ergangenen Urteil mit diesem Szenario umgegangen wird. Mit Ausnahme der BTV und der Ärztebank sind alle der von uns befragten Institute betroffen und zahlen die zu Unrecht eingehobenen Zinsen ohne Aufforderung seitens des Kreditnehmers automatisch zurück.

Von der BTV und der Ärztebank sei nach eigenen Angaben deshalb nichts zu erwarten, da diese bereits in der Vergangenheit die Negativzinsen an die Konsumenten weitergegeben haben.

Nachdem die Referenzzinssätze negativ wurden, haben die meisten Banken reagiert und bei neueren Krediten einen zusätzlichen Vertragspassus vorgesehen, nach dem zumindest der Aufschlag bezahlt werden muss. Auch hier schaut es gemäß OGH so aus, dass die Banken bei Konsumentenkrediten den negativen Euribor weitergeben müssen.

Davon könnten auch Bankinstitute betroffen sein, die bei alten Verträgen die Negativzinsen zwar weitergegeben haben, bei neueren Kreditverträgen aber dann auch diesen Passus eingefügt und die Zinsberechnungen dementsprechend vorgenommen haben. Bei solchen Kreditverträgen sollte daher jedenfalls eine laufende Überprüfung der Zinsabrechnungen vorgenommen und entsprechend reklamiert werden.

Insbesondere bei CHF-Krediten kann es bei niedrigen Aufschlägen (z.B. 0,7%) nun vorkommen, dass gar keine Zinsen mehr anfallen. Theoretisch ergäbe sich daraus sogar die Möglichkeit, Zinsen von der Bank zu erhalten. So weit ist der OGH allerdings nicht gegangen. Das heißt, Kredite, bei denen man Zinsen bekommt, anstatt welche zu bezahlen, gibt es weiterhin nicht, wohl aber Gratiskredite.

Tipp: Überprüfen Sie die Zinsabrechnungen Ihrer privaten Kredite. Besonders bei CHF-Krediten können lohnende Zinsgutschriften herausschauen. Ihr MEDTAX-Steuerberater hilft Ihnen gerne dabei.