Im Schaukasten finden Sie einen Zusammenschnitt aller positiven Beiträge der letzten 3 Jahre. Hier rufen wir nochmals die profitabelsten und interessantesten Positivpunkte in Erinnerung.

Zuzugsbegünstigung:

Wissenschaftler und Forscher, die vom Ausland nach Österreich zuziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen satten Steuerfreibetrag in Höhe von 30 % lukrieren. Dazu muss es sich um eine wissenschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse handeln (z.B. Professur). Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Zuzug rechtswirksam gestellt werden!

Steuerfreie Wissenschaftspreise:

Steuerpflicht besteht nur dann, wenn dem Geldgeber als Gegenleistung ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird. Weiters unstrittig steuerfrei sind Gewinne aus Lotterie, Preisausschreiben und anderen Gewinnspielen (Millionenshow, Spielcasino) sowie Nobelpreise, Literatur- und Journalistenpreise.

E-Autos – the winner takes it all:

Elektroautos unterliegen weder der Nova noch der motorbezogenen Versicherungssteuer und können Dienstnehmern obendrein ohne Ansatz eines abgabenpflichtigen Sachbezugs unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das ist besonders bei einer Anstellung des Partners interessant.

Kursverluste voll steuerwirksam:

Entgegen der herrschenden Meinung der Finanzverwaltung hat der VwGH entschieden, dass Kursverluste aus betrieblichen Fremdwährungskrediten zur Gänze Betriebsausgaben darstellen.

SVA-Beitragssteuerung:

Dies ist insbesondere für Praxisgründer interessant, die nur mit dem Mindestbeitrag eingestuft wurden, tatsächlich aber schon ansehnliche Gewinne erzielen. Anstatt auf die Nachzahlung Jahre zu warten, kann eine korrekte Einstufung noch für das laufende Jahr beantragt und steuerwirksam bezahlt werden. Das ist allemal besser als eine steuerunwirksame Rücklage für eine spätere Nachzahlung zu bilden.

Großzügigere Kleinunternehmerregelung:

Ärzte/innen, die neben Einkünften aus rein ärztlicher Tätigkeit auch andere Umsätze, z.B. aus Vermietung, Produktverkäufen (Nahrungsergänzungsmittel, Cremen, Kontaktlinsen) oder aus Gutachter- und Vortragstätigkeit erzielen, können seit 2017 der Umsatzsteuer entkommen.  Seither werden die Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit nämlich nicht mehr in diese Kleinunternehmergrenze in Höhe von netto 30.000,- Euro p.a. miteingerechnet.

Finanzierung zum Nulltarif

Banken müssen bei Privatkrediten die Negativzinsen weitergeben. Insbesondere bei CHF-Krediten kann es bei niedrigen Aufschlägen (z.B. 0,7%) nun vorkommen, dass gar keine Zinsen mehr anfallen.

Positivmeldungen aus 3 Jahren Newsletter:

  • Zuzugsbegünstigung
  • Steuerfreie Wissenschaftspreise
  • Arbeitszimmer
  • E-Autos: The winner takes it all
  • Nullprozentfinanzieren
  • Kursverluste voll steuerwirksam
  • SVA-Beitragssteuerung
  • Profit aus unrentablen Lebensversicherungen
  • Ästhetische Leistungen – Finanz rudert zurück
  • Großzügigere Kleinunternehmerregelung
  • Abrechnungszentrum für Ärzte
  • 200,- Euro für Praxisgründer
  • Good News für Vertretungsärzte
  • Steuersparen am Jahresende
  • Gewinnfreibetrag
  • Steuerzuckerl für Mitarbeiter/in und Chef/in
  • Steuerbefreiung für Aushilfskräfte
  • Familienhafte Mitarbeit unentgeltlich möglich
  • Sonderausgaben
  • 24h-Betreuung absetzbar
  • Familienbonus Plus

Wenn Sie nur den leisesten Verdacht haben, von einem dieser Punkte profitieren zu können, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Medtax-Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne.