Die Freude über einen Wissenschaftspreis ist groß. Dies gilt umso mehr, als oftmals obendrein Steuerfreiheit gegeben ist. Lesen Sie hier, welche Preise steuerfrei lukriert werden können!

Dazu zählen laut höchstrichterlicher Entscheidung jedenfalls Preisgelder für Dissertationen, wenn die Gelder nicht im Zusammenhang mit der Einräumung von Verwertungsrechten oder einer Auftragsforschung stehen. Entscheidend ist, dass die Dissertation auf die Erlangung eines akademischen Grades abzielt und somit jedenfalls keine Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt. Steuerpflicht wäre nur dann gegeben, wenn dem Geldgeber als Gegenleistung ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird. Nur dann besteht ein steuerpflichtiger Leistungsaustausch. Ähnliches muss in Analogie dazu nun freilich für sämtliche Wissenschaftspreise gelten, denen kein solcher Leistungsaustausch zu Grunde liegt. Daher sind nicht nur prämierte Dissertationen, sondern sämtliche Auszeichnungen und Preise, unter der Voraussetzung der Nichtteilnahme am Wirtschaftleben, steuerfrei.

Weiters unstrittig steuerfrei sind seit jeher Gewinne aus Lotterie, Preisausschreiben und anderen Gewinnspielen (Millionenshow, Spielcasino) sowie Nobelpreise, Literatur- und Journalistenpreise und Ähnliches.