Wir als Steuerberater, die viele Ärztinnen und Ärzte betreuen, werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, welche Versicherungen denn sinnvoll bzw. notwendig sind. Und die erste Antwort lautet: Es kommt drauf an!

Worauf kommt es an?

Naja, es ist zu allererst die Frage zu klären, in welchem beruflichen und familiären Umfeld der Arzt/ die Ärztin angesiedelt ist.

Sachversicherungen

Spitalsarzt:
Da gibt es einmal die berufsspezifischen Versicherungen: Die Berufshaftpflichtversicherung und die Berufsrechtsschutzversicherung. Die Prämien dafür sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Niedergelassener Arzt:
Hier wird es schon wesentlich komplexer. Die berufsspezifischen Versicherungen betreffen die Absicherung der Ordination. Die einzige Versicherung, die vom Berufsrecht her gefordert wird, ist die Berufshaftpflichtversicherung.
Gibt es eine selbst geführte Ordination, macht eine Ordinationsinhaltsversicherung und eventuell eine Versicherung für teure medizinische Geräte Sinn. Ob eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird oder nicht, bleibt der Risikofreudigkeit des Arztes/der Ärztin überlassen.
Ist die Ordination die Haupteinkunftsquelle, sollte unbedingt eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige sichert den Ordinationsinhaber vor dem Betriebsausfall durch Krankheit bzw. die Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden ab. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von der gewählten Versicherungssumme ab. Um alle Kosten und den entgangenen Gewinn abzudecken, kann die Versicherungssumme maximal dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten entsprechen. Die Prämien dafür stellen Betriebsausgaben dar. Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist auch noch ein allfälliges Krankengeld zu berücksichtigen, welches von der Ärztekammer ausbezahlt wird.

Personenversicherungen

Hierbei handelt es sich um jenen Bereich, der die natürliche Person absichert. Dieser Bereich erbringt die Versicherungsleistung bei Tod, Unfall oder Krankheit der versicherten Person.

Soll ein allfälliger Todesfall finanziell abgefedert werden, bietet sich die Ablebensversicherung an. Die Prämien sind hier gering, die Erben erhalten die Versicherungssumme. Im privaten Bereich ist diese ausschließlich als Sonderausgabe absetzbar.

Die Unfallversicherung sichert eine dauerhafte Invalidität ab. Hier gibt es für Ärzte spezielle „Gliedertaxen“, bei welchen gewisse Gliedmaßen höher bewertet werden.

Die Zusatzkrankenversicherung wird in den meisten Bundesländern bereits als Pflichtbeiträge mit den Kammerbeiträgen eingehoben und stellt daher Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar.  Privat abgeschlossene Zusatzkrankenversicherungen, zum Beispiel die Aufstockung auf die Österreichdeckung, sind Sonderausgaben.

Und last but not least die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist für alle Erwerbstätigen höchst interessant. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, wird bis zum Eintreten der normalen Alterspension eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt.

All diese Personenversicherungen sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Sie sind so genannte „Topfsonderausgaben“. Diese laufen ab dem Jahr 2016 aus und können in den Jahren 2016 bis 2020 nur mehr dann abgezogen werden, wenn der Abschluss des Versicherungsvertrages vor dem Jahr 2016 erfolgt ist.

Resumee: Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen. Eine sinnvolle Kombination, die auch steuerlich genutzt werden kann, sollte in Absprache mit dem Versicherungsspezialisten und dem Steuerberater erfolgen. Dann steht einer Berufslaufbahn als Arzt  und Ärztin nichts mehr im Wege, bei der ein sinnvolles Höchstmaß an Absicherung erreicht ist.