Neben einer höheren Flexibilität im Fuhrparkmanagement, einer Überwälzung des Eigentümer- und Investitionsrisikos auf den Leasinggeber sowie einer Verbesserung der Eigenkapitalquote wird beim Operating Leasing vor allem mit Steuervorteilen geworben. Was es damit wirklich auf sich hat, haben wir anhand von aktuellen Beispielfällen aus unserer täglichen Praxis für Sie analysiert:

1. Wesen des Operating Leasing:

Wesentliches Merkmal ist, dass die Leasinggesellschaft das Eigentümerrisiko trägt. Nach Ablauf der Mietdauer geben Sie das Fahrzeug einfach zurück und brauchen sich nicht um dessen weitere Verwertung zu kümmern (reine Miete). Für die Übernahme des erhöhten Risikos wird in der Regel eine Risikoprämie in die Leasingrate mit einkalkuliert. Dies kann entweder offen über den Zinssatz oder versteckt über eine sehr vorsichtige interne Einschätzung des Restwertes erfolgen. Demgegenüber ist das klassische Finanzierungsleasing näher beim Kauf angesiedelt. Es wird ein fixer Restwert vereinbart, zu dem Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit erwerben können.

2. Steuervorteil:

Steuerlich kann der Aufwand beim Operating Leasing auf Grund des reinen Mietcharakters sofort voll in Ansatz gebracht werden. Beim Finanzierungsleasing und beim Kauf ist der Tilgungsanteil unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit bzw. Nutzung in der Regel zwangsweise auf 8 Jahre zu verteilen. Dies verleitet zu der Schlussfolgerung, dass bei einem Operating Leasing mit einer Laufzeit von z.B. nur 3 Jahren die gesamten Anschaffungskosten innerhalb von 3 anstatt von 8 Jahren steuerlich verwertet werden können. Dem ist keinesfalls so, da die Kosten der Nutzung von 3 Jahren naturgemäß nicht den Wert der Gesamtinvestition erreichen, sondern nur den Wertverlust zuzüglich Finanzierungskosten der ersten 3 Jahre repräsentieren. Jede andere Konstruktion würde bedeuten, dass der Leasingnehmer mehr bezahlt als er bekommt.

Da die Finanz für die Anschaffung von PKWs maximal € 40.000,- als angemessen akzeptiert, ist bei wertvolleren Gefährten eine Luxustangente aus dem steuerrelevanten Aufwand auszuscheiden. Dies gilt auch für die Leasingraten eines Operating Leasing.

3. Beispiel:

Wir haben zahlreiche Leasingangebote für Sie durchgerechnet. Das Resultat demonstrieren wir anhand folgender Berechnungsergebnisse eines repräsentativen Beispiels:

Angaben:
Fahrzeugpreis: € 48.300,-
Nutzungsdauer: 3 Jahre, danach soll das Fahrzeug abgestoßen werden
Monatliche Leasingrate: € 824,-
Interner Zinssatz: 6,5%

Ergebnis: Bei einem Spitzensteuersatz von 50% bringt obiges Angebot für ein Operating Leasing während der Nutzungsdauer von 3 Jahren vordergründig insgesamt einen Steuervorteil gegenüber einem Kreditkauf von rd. € 2.300,-.

Dieser vordergründige Vorteil errechnet sich wie folgt:

Steuerabzugsfähige Leasingraten 824,-*36
abzüglich 17,18% Luxustangente
rd. 24.600,-
Steuerabzugsfähige Absetzung für Abnutzung bei Kauf 15.000,-
Zuzüglich steuerrelevante Zinsen bei Kreditfinanzierung 5.000,-
Steuerlich absetzbare Kosten bei Kreditkauf 20.000,-
Steuerwirksamer Mehraufwand bei Operating Leasing in 3 Jahren 4.600,-
Steuervorteil bei einem Spitzensteuersatz von 50% 2.300,-

Um den Steuervorteil herausarbeiten zu können, wurde bei der Kreditfinanzierung mit dem im Beispielfall angebotenen Operating Leasing zu Grunde liegenden Zinssatz gerechnet. Dieser betrug sage und schreibe 6,5%. In Summe wird in diesen ersten drei Jahren vordergründig somit ein Steuervorteil von rd. 2.300,- Euro erreicht.

Vordergründig deshalb, da auch bei jeder anderen Finanzierungsform spätestens bei Abstoß des Fahrzeuges der steuerlich bisher nicht wirksame Wertverzehr schlagend wird. D.h. am Ende des Tages ist bei allen Finanzierungvarianten der tatsächlich entstandene Aufwand steuerlich auch wirksam geworden. Ein betragsmäßiger Unterschied der tatsächlichen Steuerzahlungen ist lediglich auf die höheren Kosten des Operating Leasing zurückzuführen.

Der „wahre“ Steuervorteil reduziert sich damit auf eine reine Steuerstundung. Diese ist allerdings nicht gratis, sondern wird durch die höheren Kosten für das Operating Leasings erkauft. Gelingt es über Kreditkauf die erhöhten Finanzierungskosten z.B. auch nur um 1% zu senken, so stehen dieser Steuerstundung (wohlgemerkt: Stundung nicht Ersparnis!) von nicht einmal 2.300,- Euro erhöhte Finanzierungskosten von insgesamt rd. 800,- Euro gegenüber. Der somit beim Operating Leasing zusätzlich bezahlte durchschnittliche Jahreszinssatz beträgt in diesem Beispiel rd. 12%. In der Praxis wird diese Zinsdifferenz noch wesentlich höher ausfallen, da die Bankzinsen derzeit bei guter Bonität unter 2% liegen.

4. Resümee

Das Operating Leasing ist gegenüber anderen Finanzierungsformen finanziell nachteilig. Die Steuerwirkung findet ihre natürliche Grenze darin, dass es nicht sinnvoll ist, mehr als die tatsächliche Abnützung zuzüglich Zinsen einschließlich einer angemessenen Risikoprämie für das Verwertungsrisiko der Leasingfirma zu bezahlen. Allzu großer Ehrgeiz beim Steuersparen führt hier letztlich dazu, dass mit den erhöhten Finanzierungskosten lediglich ein Steuerstundungseffekt erkauft wird, der am Ende des Tages mehr kostet als er bringt. Operating Leasing mag Vorteile hinsichtlich Liquidität, Eigenkapitalquote und Flexibilität vor allem für offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften bedeuten. Der große Steuerclou ist es aber nicht. Bei allen Formen der Fremdfinanzierung empfehlen wir, je Variante Angebote von mehreren Anbietern einzuholen und diese Ihrem MEDTAX-Steuerberater zu einer finanzmathematischen Untersuchung unter Berücksichtigung aller Aspekte vorzulegen.