Für die meisten Arztpraxen ist die Präsenz im Internet unabdingbar. Die Kosten für die Herstellung der Ordinationshomepage sind steuerlich absetzbar.

Dabei muss unterschieden werden, ob eine neue Website für die Ordination erstmals erstellt wird oder die bereits bestehende Internetpräsenz gewartet und auf den neuesten Stand gebracht wird.

Die Kosten der erstmaligen Erstellung einer Website beispielsweise durch eine Werbeagentur sind nicht sofort zur Gänze absetzbar, sondern über mehrere Jahre verteilt abzuschreiben. Die Abschreibung beginnt üblicherweise mit der Inbetriebnahme, also dem Zeitpunkt zu dem die neue Website online gestellt wurde. Die Abschreibungsdauer wird aufgrund der Schnelllebigkeit dieser Materie im Regelfall einen überschaubaren Zeitraum, beispielsweise 3 Jahre, umfassen.

Die Arbeitsleistung des Unternehmers selbst für die Erstellung der Homepage ist allerdings steuerlich nicht zu berücksichtigen. Natürlich muss die Website regelmäßig aktualisiert und gewartet werden. Soweit dafür Fremdkosten anfallen, stellen diese sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Lediglich eine wesentliche Erweiterung und Verbesserung der Homepage stellt wiederum aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand dar, welcher üblicherweise auf 3 Jahre abzuschreiben ist.