Umsatzsteuer: Ab 1.1.2017 Erleichterung bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmergrenze bei Ärzten
Erzielt ein Unternehmer nicht mehr als € 30.000 Jahresumsatz, ist er grundsätzlich als Kleinunternehmer unecht umsatzsteuerbefreit. Bisher waren alle laufenden Umsätze in die Berechnung der € 30.000 – Grenze einzubeziehen. Bei Ärzten führte dies bisher bei Erzielung von umsatzsteuerpflichtigen Nebenumsätzen häufig zum Entstehen lästiger Umsatzsteuerzahlungen. Wenn beispielsweise ein niedergelassener Arzt, welcher in seiner Ordination Umsätze aus ärztlicher Heilbehandlung von beispielsweise [...]