Airbnb: Klingt einfach, ist es aber nicht
Die Vermietung über Onlineplattformen hat es in mehrfacher Hinsicht in sich. Lesen Sie hier worauf Sie als "Air BnB-Anbieter" gefasst sein sollten: Zuallererst empfiehlt es sich, die Widmung im Wohnungseigentumsvertrag zu überprüfen. IdR sind Eigentumswohnungen ausschließlich Wohnzwecken gewidmet, womit eine touristische Nutzung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Ist dies geklärt, dann kann es losgehen. In weiterer Folge wollen dann die [...]