Investitionsfreibetrag – neu ab 2023
Damit steht künftig für ungebrauchte abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren ein zusätzlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 10 % zu. Im Bereich Ökologisierung sind es sogar 15 %. Dieser Freibetrag ist ein fiktiver Posten, der zusätzlich zur herkömmlichen Anlagenabschreibung von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden darf. Insgesamt können hier jährlich Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von [...]